Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB) sowie weitere besondere Bedingungen nebst Widerrufsbelehrung für Verbraucher und Kunden-Erstinformation für Versicherungsvermittler nach §11 VersVermVO 

AGB

§1 Beschreibung der Dienstleistung

Der Auftraggeber beauftragt und bevollmächtigt den Auftragnehmer, mit der Ermittlung und ggf. dem Abschluss von Verträgen günstigerer Anbieter für bestimmte Produkte, Verträge oder bestimmte Dienstleistungen mit dem Ziel eine einmalige oder auch eine dauerhafte Kostenersparnis für den Auftraggeber zu erzielen. Nach Vertragserfüllung erstattet der Auftraggeber dem Auftragneghmer einen Teil seiner durch den Auftragnehmer erzielten Ersparnis als Honorrar für den Auftragnehmer. 

 

§2 Auftragsabwicklung und Durchführung

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer zur Vertragserfüllung den zu optimierenden Preis (= Vorgabepreis) zur Verfügung. Dieses geschieht im Regelfall durch die Übermittlung der letzten Rechnung oder eines aktuellen Angebotes, bzw. des aktuell gültigen Tarifes unter Berücksichtigung der Konditionen für den vom Auftragnehmer gewünschten Lieferzeitraumes. Geht es bei der zu erbringenden Dienstleistung für den Auftragnehmer um die Kostenoptimierung der Energielieferverträge des Auftraggebers, kann vom Auftragnehmer, sollte kein Vorgabepreis vom Auftraggeber vorliegen, alternativ der zum Belieferungszeitpunkt gültige Grundversorgungstarif des örtlichen Energieversorgers als Vorgabepreis vom Auftragnehmer gewählt werden. Der Auftragnehmer führt anschließend zur Vertragserfüllung entsprechende Preisrecherchen regional, national und ggf. international für den Auftraggeber durch und schließt, sofern erforderlich, in seinem Namen die entsprechenden Verträge ab. Anschließend übermittelt der Auftragnehmer dem Auftraggeber sämtliche Informationen über ermittelte oder abgeschlossene Preis-/ und Verfügbarkeiten, Händler-/ Tarif-/ und Vertragskonditionen, der in Auftrag gegebenen Produkte/Dienstleistungen. 


§3 Vollmacht
Sofern es die zu erbringende Dienstleistung für den Auftragnehmer erforderlich macht, z. B. Energie-/ oder Telekommunikationsverträge im Namen des Auftraggebers abzuschließen, bevollmächtigt der Auftraggeber hiermit UVD – Ihre Gewinnmaximierer (kurz UVD) alle notwendigen Informationen im Namen des Auftraggebers einholen und übermitteln lassen zu dürfen, sowie alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Willenserklärungen tätigen zu dürfen. Dazu zählen beispielsweise die Entgegennahme sämtlicher vertragsrelevanter Daten; die Verhandlung von Konditionen; die Einholung/Entgegennahme von Rechnungen; das Abschließen und Kündigen von Verträgen sofern Sie der Vertragserfüllung dienen; sowie die Erteilung von SEPA-Mandaten und Untervollmachten. 


§4 Laufzeit des Vertrages
Sofern sich für den Auftraggeber die zu erbringenden Tätigkeiten auf Dienstleistungen beziehen die mit einer einmaligen Kostenoptimierung abgegolten sind, endet der Vertrag nach der Dienstleistungserbringung ohne das es einer Kündigung bedarf. Soll hingegen für den Auftraggeber eine dauerhafte Ersparnis vom Auftragnehmer erzielt werden, das ist z.B. bei Energie-/ oder Telekommunikationsverträgen immer der Fall, da hier Anschlussverträge, bzw. Anbieter-/Tarifwechsel beispielsweise aufgrund ablaufender Preisgarantien, angekündigter Preisanpassungen oder Änderungen der allgemeinen Marktsituationen erforderlich werden, wird der Auftragnehmer in diesen Fällen rechtzeitig neue Anschlussverträge für den Auftraggeber abschließen, so dass für den Auftraggeber eine fortlaufende Optimierung der Energie-/ oder Telekommunikationskosten gewährleistet ist. In diesem Fall wird dieser Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist für die Parteien jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich kündbar.

 §5 Honorar

Gibt der Auftraggeber für die von ihm gesuchten Produkte oder Dienstleistungen einen Anbieter mit Nennung des Ausgangspreises an, bzw. hat der Auftragnehmer alle zu tätigenden Vertagsabschlüsse im Namen des Auftraggebers durchgeführt und es ist durch diese Handlungen zur sofortigen oder auch späteren Kostenersparnis für den Auftraggeber gekommen, beträgt das Honorar für den Auftraggeber 1/3 der Preisdifferenz zwischen dem von ihm genannten und den von dem Auftragnehmer ermittelten Preis. Bei mehrjährigen Ersparnissen für den Auftraggeber wird die Gesamtersparnis zu Grunde gelegt. Im Fall der reinen Preisrecherche besteht ein Honoraranspruch nur, wenn der Auftragnehmer den Nachweis eines günstigeren Angebotes erbringt. Diesen Nachweis erbringt der Auftragnehmer schriftlich durch Übersendung des günstigsten, eingegangenen Angebotes. Das Honorar wird mit Nennung des Anbieters und dessen jeweiligen Preises sofort fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Auftraggeber ist bei der Dienstleistung der reinen Recherche durch den Auftragnehmer in der Entscheidung frei, das ermittelte Angebot des Auftragnehmers für sich anzunehmen. Die Pflicht zur Honorarzahlung bleibt davon unberührt. Sollte es zur Erfüllung des Auftrages durch den Auftragnehmer erforderlich gewesen sein in seinem Namen Willenserklärungen zu tätigen, z.B. durch den Abschluss von Energie-/ Telekommunikationsverträgen, ist das Honorar in jedem Fall zur Zahlung fällig. Einzige Ausnahme ist hier die Vertrauensgarantie unter §7. Honorarre und erforderliche Bearbeitungsgebühren verstehten sich bei Firmenkunden rein netto zuzüglich der gültigen Mehrwertsteuer und bei Privatkunden (Verbrauchern) inkl. der gültigen Mehrwertsteuer. Sollte die erbrachte Dienstleistung für den Auftraggeber der Vergleich oder Abschluss von Versicherungs- und Finanzprodukten beinhalten und es kommt zu einer Kostenersparnis für den Auftraggeber, wird dennoch keine Honorarzahlung durch den Auftraggeber an den Auftragnehmer fällig. UVD - Ihre Gewinnmaximierer bedient sich bei der Versicherungsvermittlung einzig dem Kooperationspartner - Jürgen Fichtner - Versicherungen & Finanzen. Jürgen Fichtner ist als Ausschließlichkeitsvermittler für die Württembergische Versicherung AG tätig und ist kein Honorarvermittler. Jürgen Fichtner bezieht Provisionen und Bezüge durch den Abschluss und die Betreuung von vermittelten Verträgen durch den Versicherungskonzern Württembergische Versicherung AG.  

 

§6 Zahlung des Honorars

Das Honorar wird mit Rechnungsstellung, bzw. Nennung des Anbieters und dessen jeweiligen Preises fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Zahlung des Honorars kann auf Wunsch des Auftraggebers auch mittels SEPA-Lastschriftmandat erfolgen. Der Auftraggeber kann dabei zwischen monatlicher, 1/4-jährlicher, 1/2-jährlicher oder Einmalzahlung wählen. Bei der monatlichen Ratenzahlung wird ein Ratenzuschlag in Höhe von 6%, bei der  1/4-jährlichen Zahlung in Höhe von 5% und bei der 1/2-jährlichen Zahlung in Höhe von 3% erhoben. Die Honorarzahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Auftragnehmer über den Betrag verfügen kann. Gerät der Auftraggeber in Verzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch in Höhe von 5% bei Verbrauchergeschäften bzw. 9% bei Handelsgeschäften über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, zu berechnen. Der Auftragnehmer behält sich im Falle einer durch den Auftraggeber verschuldete Rücklastschrift vor eine etwaige zuvor getroffene Ratenzahlung zu widerrufen. Darüber hinaus werden dem Auftraggeber für die Rücklastschrift die ihm entstandenen Bankgebühren zzgl. einer Bearbeitungsgebühr i.H.v. 12,50 Euro in Rechnung gestellt. 

 

§7 Vertrauensgarantie

Sofern der Auftragnehmer keine Ersparnis für den Auftraggeber ermitteln konnte oder sollte der Händler/Dienstleister nicht liefern können oder sein Angebot nicht einhalten können, wird keine Honorarzahlung fällig. Handlungen die seitens des Auftraggebers zur Nichterfüllung des Auftrages führen, z. B. durch mangelnde Bonität, oder durch Ausübung des Widerrufsrechts, bleiben von der Vertrauensgarantie unberührt.

 

§8 Haftung

Der Auftragnehmer tritt grundsätzlich ausschließlich als Vermittler von Preis- und Händlerdaten auf. Der Auftragnehmer haftet daher nicht für Schäden des Auftraggebers, insbesondere auch nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden oder Mangelfolgeschäden, sofern dem Auftragnehmer nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Soweit fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt wird, haftet der Auftragnehmer nur auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens. Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen sowie Organen des Auftragnehmers. Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als vorstehend vorgesehen, ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer übernimmt insbesondere keine Gewähr dafür, dass zur Zeit der Preisermittlung oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung durch den Auftraggeber der von dem Auftragnehmer ermittelte Händler/Hersteller zur Erbringung dieser Leistung bereit ist.

 

§9 Zusammenarbeit mit Dritten

Der Auftraggeber willigt ein, dass die zur Vertragserfüllung relevanten Kundendaten vom Auftragnehmer an Fremd-/ Partnerunternehmen weitergegeben werden dürfen und das der Auftragnehmer dem Auftraggeber und seinem Kooperationspartner "Versicherungen & Finanzen Jürgen Fichtner" jederzeit per Telefon, Telefax oder E-Mail für diesen Auftrag versicherungsrelevante Informationen zukommen lassen darf. Die Kunden-Erstinformation für Versicherungsvermittler gemäß §11 VersVermVO wird dem Auftraggeber vor Unterzeichnung dieses Auftrages gesondert ausgehändigt und ist Bestandteil dieser Geschäftsbedingungen.


§10 Bonitätsprüfung

Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss, zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an die Creditreform Boniversum GmbH. Die Informationen gem. Art. 14 der EU Datenschutz Grundverordnung zu der bei der Creditreform Boniversum GmbH stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier: www.boniversum.de/eu-dsgvo/


§11 Datenschutz nach EU DSGVO
Der Auftragnehmer sichert zu, dass bei Nutzung der aus der Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber bekannt gewordenen, personenbezogenen Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und insbesondere der EU-DSGVO beachtet werden. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nur soweit dieses zur Abwicklung eines Vertrages mit Ihnen erforderlich ist. Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den genannten Zwecken findet nicht statt. Wir geben Ihre persönlichen Daten nur an Dritte weiter, wenn:
• Sie Ihre ausdrückliche Einwilligung dazu erteilt haben,
• die Verarbeitung zur Abwicklung eines Vertrags mit Ihnen erforderlich ist,
• die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist,
• die Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass Sie ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Nichtweitergabe Ihrer Daten haben.
Wir halten uns an die Grundsätze der Datenvermeidung und Datensparsamkeit. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten daher nur so lange, wie dies zur Erreichung der hier genannten Zwecke erforderlich ist oder wie es die vom Gesetzgeber vorgesehenen vielfältigen Speicherfristen vorsehen. Nach Fortfall des jeweiligen Zweckes bzw. Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.
Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen. der Widerruf kann schriftlich oder elektronisch erfolgen und ist zu richten an: 

• Per E-Mail an: datenschutz@uvd24.com
• Per Post an: UVD - Ihre Gewinnmaximierer, Weseler Str. 52, 48249 Dülmen


§12 Nebenabreden

Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Änderungen und Ergänzungen bedürfen ausnahmslos der Schriftform.

 

§13 Schlussbestimmungen

Durch eventuelle, einzelne unwirksame Bestimmungen wird die Rechtsgültigkeit getroffener Vereinbarungen im Übrigen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind entsprechend dem Sinn der Vereinbarung in gegenseitigem Einvernehmen durch solche zu ersetzen, durch die der beabsichtigte Zweck, soweit möglich, in rechtlich zulässiger Weise erreicht werden kann. Das Gleiche gilt, falls erforderliche Regelungen nicht normiert sind. 


Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.

UVD - Ihre Gewinnmaximierer
Weseler Str. 52
48249 Dülmen 

Tel.: (02590) 301 99 77
Fax: (02590) 301 99 78
info@uvd24.com
www.uvd24.com 

Inhaber: Jürgen Fichtner 


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Widerrufsbelehrung für Unternehmen
Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht für Unternehmen ist grundsätzlich ausgeschlossen.

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Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Widerrufsrecht für Verbraucher nach §13 BGB
Verbraucher haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (UVD - Ihre Gewinnmaximierer, Weseler Str. 52, 48249 Dülmen, Tel.:02590 - 301 99 77, Fax:02590 - 301 99 78, E-Mail: info@uvd24.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.


Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.


--- Anlage Muster-Widerrufsformular ---


Download Widerrufsbelehrung
Widerrufsbelehrung.pdf (121.3KB)
Download Widerrufsbelehrung
Widerrufsbelehrung.pdf (121.3KB)

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Geschäftsbedingungen zur Tarifoptimierung bestehender privaten Krankenversicherungen im Volltarif (PKV)


§1 Beschreibung der Dienstleistung
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer die vom Auftraggeber benannte Versicherungsgesellschaft auf marktgerechte Prämiensätze zu überprüfen. Hierzu bedarf es einer gesonderten Vollmacht, welche ebenfalls Gegenstand dieses Vertrages ist. Der Auftragnehmer recherchiert nach Tarifen, mit dem Ziel, die bestehende Versicherungsprämie beim selbigen Versicherer des Auftraggebers zu reduzieren. Es erfolgt also eine reine Tarifoptimierung und kein Wechsel der Versicherungsgesellschaft. Sobald der Auftragnehmer seine recherchen beendet hat übermittelt er dem Auftraggeber die entsprechenden Alternativen welche für den Auftraggeber in Frage kommen.


§2 Honorar
Der Auftraggeber zahlt bei erfolgter Tarifumstellung ein Honorar an den Auftragnehmer. Dieses Honorar beträgt einmalig 100% der Jahresersparnis (alter Beitrag abzüglich des neuen Beitrages), mindestens jedoch zwei Monatsbeiträge des neuen Tarifs. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, nach erfolgter Ausarbeitung der Tarifempfehlung durch den Auftragnehmer oder seiner Dienstleister zu folgen. Für diesen Fall entsteht kein Honorar. Sollte keine Ausarbeitung bzw. alternativer Tarif möglich sein, fällt ebenfalls kein Honorar an. Sollte der Auftraggeber eine oder mehrere Ausarbeitungen von dem Auftragnehmer oder seiner Dienstleister innerhalb der nächsten 24 Monate annehmen, auch ohne die Abwicklung durch den Auftragnehmer, wird das vereinbarte Honorar trotzdem fällig. Zu dem Vorteil des Auftraggebers wird der Auftragnehmer eine eventuelle Erhöhung der Selbstbeteiligung (SB) von der Jahresersparnis abziehen; a) zu 100% (wenn er in den vergangenen drei Jahren die neue SB mit seinen eingereichten Rechnungen erreicht hätte) oder b) zu 50% (wenn er in den vergangenen drei Jahren die neue SB mit seinen eingereichten Rechnungen nicht erreicht hätte). Eine Reduzierung der Selbstbeteiligung wird der Jahresersparnis hinzugerechnet. Unberücksichtigt bei der Jahresersparnis bleiben Arbeitgeberzuschüsse, Beitragsrückerstattungen, Beitragszuschläge durch einen Tarifwechsel aufgrund von Mehrleistungen, die Erhöhung von bestehenden Tarifen oder der Abschluss von neuen Tarifen, die eine Mehrleistung begründen. Sollte der Auftragnehmer vom Auftraggeber innerhalb von sechs Wochen nach erfolgter Ausarbeitung keine Gelegenheit bekommen, diese zu unterbreiten, wird dem Auftraggeber für die entstandenen Aufwendungen eine Pauschale in Höhe von einem Monatsbeitrag des alten Beitrages in Rechnung gestellt. Das Honorar versteht sich zuzüglich der gültigen Mehrwertsteuer.


§3 Zahlung des Honorars
Das Honorar wird mit Rechnungstellung, bzw. Nennung des Anbieters und dessen jeweiligen Preises fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Zahlung des Honorars kann auf Wunsch des Auftraggebers auch mittels SEPA-Lastschriftmandat erfolgen. Der Auftraggeber kann dabei zwischen monatlicher, 1/4-jährlicher, 1/2-jährlicher oder Einmalzahlung wählen. Bei der monatlichen Zahlung wird ein Ratenzuschlag in Höhe von 6%, bei der 1/4-jährlichen Zahlung in Höhe von 5%, bei der 1/2-jährlichen Zahlung in Höhe von 3% erhoben. Die Honorarzahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Auftragnehmer über den Betrag verfügen kann. Gerät der Auftraggeber in Verzug, so ist der Auftragnehmer  berechtigt von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Bei Rücklastschriften die der Auftraggeber, beispielsweise durch mangelnde Deckung oder unberechtigter Rückgabe, zu verantworten hat, werden die Rücklastschriftgebühren welche dem Auftragnehmer vom Kreditinstitut in Rechnung gestellt werden, vollumfänglich weitergegeben und mit einer zusätzlichen Bearbeitungsgebühr i.H.v. 12,50 Euro in Rechnung gestellt.

§4 Haftung
Der Auftragnehmer tritt grundsätzlich nur als Vermittler von Preis- und Händlerdaten auf. Der Auftragnehmer haftet daher nicht für Schäden des Auftraggebers, insbesondere auch nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden oder Mangelfolgeschäden, sofern dem Auftragnehmer nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Soweit fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt wird, haftet der Auftragnehmer nur auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens. Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen sowie Organen des Auftragnehmers. Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als vorstehend vorgesehen, ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer übernimmt insbesondere keine Gewähr dafür, dass zur Zeit der Preisermittlung oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung durch den Auftraggeber der von dem Auftragnehmer ermittelte Händler/Hersteller zur Erbringung dieser Leistung bereit ist.

§5 Zusammenarbeit mit Dritten
Der Auftraggeber willigt ein, dass der Auftragnehmer dem Auftraggeber und seinem Dienstleister/ Kooperationspartner „Versicherungen & Finanzen - Jürgen Fichtner“  jederzeit per Telefon, Telefax oder E-Mail für diesen Auftrag versicherungsrelevante Informationen zukommen lassen darf. Die Kunden-Erstinformation für Versicherungsvermittler gemäß § 11 VersVermVO wurde dem Auftraggeber gesondert vor Unterzeichnung dieses Auftrages ausgehändigt und ist Mitbestandteil dieser Geschäftsbedingungen.

§6 Bonitätsprüfung und Datenschutz nach EU DSGVO
Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss, zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an die Creditreform Boniversum GmbH. Die Informationen gem. Art. 14 der EU Datenschutz Grundverordnung zu der bei der Creditreform Boniversum GmbH stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier: www.boniversum.de/eu-dsgvo/
Darüber hinaus sichert der Auftragnehmer zu, dass bei Nutzung der aus der Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber bekannt gewordenen, personenbezogenen Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und insbesondere der EU-DSGVO beachtet werden. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nur soweit dieses zur Abwicklung eines Vertrages mit Ihnen erforderlich ist. Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den genannten Zwecken findet nicht statt. Wir geben Ihre persönlichen Daten nur an Dritte weiter, wenn:
• Sie Ihre ausdrückliche Einwilligung dazu erteilt haben,
• die Verarbeitung zur Abwicklung eines Vertrags mit Ihnen erforderlich ist,
• die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist,
• die Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass Sie ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Nichtweitergabe Ihrer Daten haben.
Wir halten uns an die Grundsätze der Datenvermeidung und Datensparsamkeit. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten daher nur so lange, wie dies zur Erreichung der hier genannten Zwecke erforderlich ist oder wie es die vom Gesetzgeber vorgesehenen vielfältigen Speicherfristen vorsehen. Nach Fortfall des jeweiligen Zweckes bzw. Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.
Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen. der Widerruf kann schriftlich oder elektronisch erfolgen und ist zu richten an:
Per E-Mail an: datenschutz@uvd24.com
Per Post an: UVD - Ihre Gewinnmaximierer, Weseler Str. 52, 48249 Dülmen

§7 Nebenabreden
Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Änderungen und Ergänzungen bedürfen ausnahmslos der Schriftform.

§8 Schlussbestimmungen
Durch eventuelle, einzelne unwirksame Bestimmungen wird die Rechtsgültigkeit getroffener Vereinbarungen im Übrigen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind entsprechend dem Sinn der Vereinbarung in gegenseitigem Einvernehmen durch solche zu ersetzen, durch die der beabsichtigte Zweck, soweit möglich, in rechtlich zulässiger Weise erreicht werden kann. Das Gleiche gilt, falls erforderliche Regelungen nicht normiert sind. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.
UVD – Ihre Gewinnmaximierer, Weseler Str. 52, 48249 Dülmen, Telefon (02590) 301 99 77, Telefax: (02590) 301 99 78, E-Mail: pkv@uvd24.com, Internet: www.uvd24.com
Inhaber: Jürgen Fichtner


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Anlage Kunden-Erstinformation für Versicherungsvermittler nach §11 VersVermVO
Versicherungen & Finanzen
Jürgen Fichtner
Weseler Str. 52, 48249 Dülmen, Telefon: +49 (2590) 301 99 80, E-Mail: info@nichtnureinenummer.de


Gemeldet bei der IHK Nord Westfalen, Sentmaringer Weg 61, 48151 Münster, als gebundener Versicherungsvertreter mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 4 Gewerbeordnung (GewO)
Registernummer Jürgen Fichtner: D-AI7Y-5SDDO-53


Versicherungsvermittlung ausschließlich für
Schaden-/Unfallversicherung
- Württembergische Versicherung AG
Personenversicherung
- Württembergische Lebensversicherung AG
- Karlsruher Lebensversicherung AG
- Württembergische Krankenversicherung
- Allgemeine Rentenanstalt Pensionskasse AG


Zusätzliches Finanzdienstleistungsangebot
Bausparen
- Wüstenrot Bausparkasse AG
Baufinanzierung und Geldanlagen
- Oldenburgische Landesbank AG


Vermittlerregister
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Str. 29
10178 Berlin
Telefon: 0180 600 5850 (Festnetzpreis 0,20€/ Anruf; Mobilfunkpreise max. 0,60€/ Anruf)
Registerabruf: www.vermittlerregister.info


Schlichtungsstellen
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632
10006 Berlin


Ombudsmann private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 060222
10052 Berlin


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Geschäftsbedingungen zur Energiekostenoptimierung für Gewerbekunden


§1 Beschreibung der Dienstleistung
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer fortlaufend mit der Beschaffung von kostengünstigeren Energiebelieferungsverträgen. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer hierfür den zu optimierenden Preis (= Vorgabepreis) zur Verfügung. Dieses geschieht im Regelfall durch die Übermittlung der letzten Rechnung oder eines aktuellen Angebotes eines Versorgungsunternehmens bzw. des aktuell gültigen Tarifes unter Berücksichtigung der Konditionen für den vom Auftragnehmer gewünschten Lieferzeitraumes. Liegt kein Vorgabepreis vor, kann vom Auftragnehmer alternativ der zum Belieferungszeitpunkt gültige Grundversorgungstarif des örtlichen Energieversorgers als Vorgabepreis gewählt werden. Der Auftragnehmer führt im Anschluss dazu Preisrecherchen regional, national und ggf. international für den Auftraggeber durch und schließt für den Auftraggeber den/die entsprechenden Energieliefervertäge ab. Der Auftragnehmer wird rechtzeitig zum Laufzeitende eines Energiebelieferungsvertrages ggf. erneut einen Energieliefervertrag für den Auftraggeber unter Berücksichtigung der dann gültigen Konditionen des ursprünglichen Versorgers, alternativ denen des Grundversorgers, abschließen, so dass für den Auftraggeber eine fortdauernde Optimierung der Energiekosten gewährleistet ist.

§2 Auftragsdurchführung und Vollmacht
Der Auftraggeber bevollmächtigt UVD – Ihre Gewinnmaximierer (kurz UVD) alle notwendigen Informationen von Energieversorgungsunternehmen im Namen des Auftraggebers einholen und übermitteln lassen zu dürfen, sowie alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Willenserklärungen tätigen zu dürfen. Dies betrifft insbesondere die Analyse und Auswertung von Energielieferverträgen, einschließlich der Entgegennahme sämtlicher vertragsrelevanter Daten von Energieversorgungsunternehmen; die Verhandlung von Energiepreiskonditionen; die Einholung/Entgegennahme von Rechnungen sowie sämtlicher Lastgänge und sonstiger für die Belieferung relevanter Daten bei Energieversorgern/ Netzbetrei-bern/ Messstellenbetreibern/ Messdienstleistern; das Abschließen und Kündigen von Energielieferverträgen; sowie die Erteilung von SEPA-Mandaten und Untervollmachten sofern diese zur Vertragserfüllung erforderlich werden. Nach erfolgtem Vertragsabschluss bei einem Versorgungsunternehmen übermittelt UVD alle relevanten Vertragsinformationen des abgeschlossenen Vertrages sowie der Ersparnisberechnung und der Honorarrechnung an den Auftraggeber.

§3 Laufzeit des Vertrages
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist für die Parteien jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich kündbar.

§4 Vertrauensgarantie
Sofern der Auftragnehmer keine Ersparnis für den Auftraggeber ermitteln konnte oder falls das ermittelte Versorgungsunternehmen nicht liefern oder sein Angebot nicht einhalten kann, wird keine Honorarzahlung fällig. Handlungen die seitens des Auftraggebers zur Nichterfüllung des Auftrages führen, z. B. durch mangelnde Bonität, oder durch Ausübung des Widerrufsrechts, bleiben von der Vertrauensgarantie unberührt.

§5 Honorar des Auftragnehmers
Die sich aufgrund der Preisdifferenz für den Auftraggeber ergebende jährliche Kostenersparnis ist die Grundlage für die Honorarbemessung des Auftragnehmers. Bei mehrjährigen Ersparnissen für den Auftraggeber wird die Gesamtersparnis zugrunde gelegt. Das Honorar für den Auftragnehmer beträgt 1/3 der Preisdifferenz ermittelt aus dem für den Belieferungszeitraum gültigen Konditionen des zu optimierenden Versorgers und dem vom Auftragnehmer abgeschlossenen Vertrages. Die Pflicht zur Honorarzahlung besteht unabhängig davon, ob der kostengünstigere Energiebelieferungsvertrag seitens des Auftraggebers angenommen/widerrufen wird. Das Honorar versteht sich zzgl. der gültigen Mehrwertsteuer.

§6 Zahlung des Honorars
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, wird mit Übergabe der Ersparnisberechnung, bzw. nach Abschluss eines entsprechend günstigeren Vertrages für die Energiebelieferung, die Rechnung als Einmalzahlung durch den Auftraggeber fällig. Die Zahlung des Honorars erfolgt ausschließlich mittels SEPA-Lastschriftmandat. Auf Wunsch kann der Auftraggeber den Honorarbetrag nach vorheriger Absprache auch in Raten begleichen und dabei zwischen monatlicher, 1/4-jährlicher oder 1/2-jährlicher Ratenzahlung wählen. Bei der monatlichen Ratenzahlung wird ein Ratenzuschlag in Höhe von 6%, bei 1/4-jährlicher Ratenzahlung in Höhe von 5%, bei der 1/2-jährlichen Ratenzahlung in Höhe von 3% erhoben. Die Honorarzahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Auftragnehmer über den Betrag verfügen kann. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, zu berechnen. Der Auftragnehmer behält sich im Falle einer durch den Auftraggeber verschuldete Rücklastschrift vor eine etwaige zuvor getroffene Ratenzahlung zu widerrufen. Darüber hinaus werden dem Auftraggeber für die Rücklastschrift die ihm entstandenen Bankgebühren zzgl. einer Bearbeitungsgebühr i.H.v. 12,50 Euro zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt.

§7 Gutschrift / Nachberechnung
Um die tatsächliche Ersparnis im Belieferungszeitraum des vermittelten Versorgungsunternehmens des Auftraggebers überprüfen zu können, erfolgt nach Erhalt der Schlussrechnung des von UVD vermittelten Versorgungsunternehmens eine Rechnungsprüfung. Ein sich auf Basis des §5 aus der Berechnung ergebendes Guthaben, wird dem Auftraggeber gutgeschrieben und ggf. mit der Ersparnis aus dem bereits vermittelten Anschlussvertrag verrechnet. Eine höhere als zuvor berechnete Ersparnis wird dem Auftraggeber entsprechend auf Basis des §5 nachberechnet und entsprechend in Rechnung gestellt.

§8 Haftung des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer tritt grundsätzlich lediglich als Vermittler von Preis- und Händlerdaten auf. Der Auftragnehmer haftet daher nicht für Schäden des Auftraggebers, insbesondere auch nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden oder Mangelfolgeschäden, sofern dem Auftragnehmer nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Soweit fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt wird, haftet der Auftragnehmer nur auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens. Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen sowie Organen des Auftragnehmers. Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als vorstehend vorgesehen, ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer übernimmt insbesondere keine Gewähr dafür, dass das von dem Auftragnehmer ermittelte Versorgungsunternehmen zur Erbringung dieser Leistung bereit ist und es keine günstigeren Anbieter gibt.

§9 Zusammenarbeit mit Dritten
Der Auftraggeber willigt ein, dass die zur Vertragserfüllung relevanten Kundendaten vom Auftragnehmer an Fremd-/ Partnerunternehmen weitergegeben werden dürfen.

§10 Bonitätsprüfung und Datenschutz nach EU DSGVO
Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss, zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an die Creditreform Boniversum GmbH. Die Informationen gem. Art. 14 der EU Datenschutz Grundverordnung zu der bei der Creditreform Boniversum GmbH stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier: www.boniversum.de/eu-dsgvo/
Darüber hinaus sichert der Auftragnehmer zu, dass bei Nutzung der aus der Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber bekannt gewordenen, personenbezogenen Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und insbesondere der EU-DSGVO beachtet werden. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nur soweit dieses zur Abwicklung eines Vertrages mit Ihnen erforderlich ist. Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den genannten Zwecken findet nicht statt. Wir geben Ihre persönlichen Daten nur an Dritte weiter, wenn:
• Sie Ihre ausdrückliche Einwilligung dazu erteilt haben,
• die Verarbeitung zur Abwicklung eines Vertrags mit Ihnen erforderlich ist,
• die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist,
• die Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass Sie ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Nichtweitergabe Ihrer Daten haben.
Wir halten uns an die Grundsätze der Datenvermeidung und Datensparsamkeit. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten daher nur so lange, wie dies zur Erreichung der hier genannten Zwecke erforderlich ist oder wie es die vom Gesetzgeber vorgesehenen vielfältigen Speicherfristen vorsehen. Nach Fortfall des jeweiligen Zweckes bzw. Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.
Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen. der Widerruf kann schriftlich oder elektronisch erfolgen und ist zu richten an:

  • Per E-Mail an: datenschutz@uvd24.com
  • Per Post an: UVD - Ihre Gewinnmaximierer, Weseler Str. 52, 48249 Dülmen


§11 Nebenabreden
Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Änderungen und Ergänzungen bedürfen ausnahmslos der Schriftform.

§12 Schlussbestimmungen
Für die Energiekostenoptimierung gelten ausschließlich die Vertragsbestimmun-gen dieser Geschäftsbedingungen. Durch eventuelle, einzelne unwirksame Bestimmungen wird die Rechtsgültigkeit getroffener Vereinbarungen im Übrigen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind entsprechend dem Sinn der Vereinbarung in gegenseitigem Einvernehmen durch solche zu ersetzen, durch die der beabsichtigte Zweck, soweit möglich, in rechtlich zulässiger Weise erreicht werden kann. Das Gleiche gilt, falls erforderliche Regelungen nicht normiert sind. Erfüllungsort und.Gerichtsstand.ist.der.Sitz.des.Auftragnehmers.
© UVD – Ihre Gewinnmaximierer, Inhaber: Jürgen Fichtner - Weseler Str. 52, 48249 Dülmen, Telefon: (02590) 301 99 77, Telefax: (02590) 301 99 78, E-Mail: info@uvd24.com, Internet: www.gewinnmaximierer.de


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Geschäftsbedingungen zur Energiekostenoptimierung für Privatkunden (Verbraucher)


§1 Beschreibung der Dienstleistung
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer fortlaufend mit der Beschaffung von kostengünstigeren Energiebelieferungsverträgen. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer hierfür den zu optimierenden Preis (= Vorgabepreis) zur Verfügung.   Dieses geschieht im Regelfall durch die Übermittlung der letzten Rechnung oder eines   aktuellen Angebotes eines Versorgungsunternehmens bzw. des aktuell gültigen Tarifes unter Berücksichtigung der Konditionen für den vom Auftragnehmer gewünschten Lieferzeitraumes. Liegt kein Vorgabepreis vor, kann vom Auftragnehmer alternativ der zum Belieferungszeitpunkt gültige Grundversorgungstarif des örtlichen Energieversorgers als Vorgabepreis gewählt werden. Der Auftragnehmer führt im Anschluss dazu Preisrecherchen regional, national und ggf. international für den Auftraggeber durch und schließt für den Auftraggeber   den/die entsprechenden Energieliefervertäge ab. Der Auftragnehmer wird rechtzeitig zum Laufzeitende eines Energiebelieferungsvertrages ggf. erneut einen Energieliefervertrag für den Auftraggeber unter Berücksichtigung der dann gültigen Konditionen des ursprünglichen Versorgers, alternativ denen des Grundversorgers, abschließen, so dass für den Auftraggeber eine fortdauernde Optimierung der Energiekosten gewährleistet ist.


§2 Auftragsdurchführung und Vollmacht
Der Auftraggeber bevollmächtigt UVD – Ihre Gewinnmaximierer (kurz UVD) alle notwendigen Informationen von Energieversorgungsunternehmen im Namen des Auftraggebers einholen und übermitteln lassen zu dürfen, sowie alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Willenserklärungen tätigen zu dürfen. Dies betrifft insbesondere die Analyse und Auswertung von Energielieferverträgen, einschließlich der Entgegennahme sämtlicher vertragsrelevanter Daten von Energieversorgungsunternehmen; die Verhandlung von Energiepreiskonditionen; die Einholung/Entgegennahme von Rechnungen sowie sämtlicher Lastgänge und sonstiger für die Belieferung relevanter Daten bei Energieversorgern/ Netzbetrei-bern/ Messstellenbetreibern/ Messdienstleistern; das Abschließen und Kündigen von Energielieferverträgen; sowie die Erteilung von SEPA-Mandaten und Untervollmachten sofern diese zur Vertragserfüllung erforderlich werden. Nach erfolgtem Vertragsabschluss bei einem Versorgungsunternehmen übermittelt UVD alle relevanten Vertragsinformationen des abgeschlossenen Vertrages sowie der Ersparnisberechnung und der Honorarrechnung an den Auftraggeber.


§3 Laufzeit des Vertrages
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist für die Parteien jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich kündbar.


§4 Vertrauensgarantie
Sofern der Auftragnehmer keine Ersparnis für den Auftraggeber ermitteln konnte oder falls das ermittelte Versorgungsunternehmen nicht liefern oder sein Angebot nicht einhalten kann, wird keine Honorarzahlung fällig. Handlungen die seitens des Auftraggebers zur Nichterfüllung des Auftrages führen, z. B. durch mangelnde Bonität, oder durch Ausübung des Widerrufsrechts, bleiben von der Vertrauensgarantie unberührt.


§5 Honorar des Auftragnehmers
Die sich aufgrund der Preisdifferenz für den Auftraggeber ergebende jährliche Kostenersparnis ist die Grundlage für die Honorarbemessung des Auftragnehmers. Bei mehrjährigen Ersparnissen für den Auftraggeber wird die Gesamtersparnis zugrunde gelegt. Das Honorar für den Auftragnehmer beträgt 1/3 der Preisdifferenz ermittelt aus dem für den Belieferungszeitraum gültigen Konditionen des zu optimierenden Versorgers und dem vom Auftragnehmer abgeschlossenen Vertrages. Die Pflicht zur Honorarzahlung besteht unabhängig davon, ob der kostengünstigere Energiebelieferungsvertrag seitens des Auftraggebers angenommen/widerrufen wird. Das Honorar versteht sich inkl. der gültigen Mehrwertsteuer.


§6 Zahlung des Honorars
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, wird mit Übergabe der Ersparnisberechnung, bzw. nach Abschluss eines entsprechend günstigeren Vertrages für die Energiebelieferung, die Rechnung als Einmalzahlung durch den Auftraggeber fällig. Die Zahlung des Honorars erfolgt ausschließlich mittels SEPA-Lastschriftmandat. Auf Wunsch kann der Auftraggeber den Honorarbetrag nach vorheriger Absprache auch in Raten begleichen und dabei zwischen monatlicher, 1/4-jährlicher oder 1/2-jährlicher Ratenzahlung wählen. Bei der monatlichen Ratenzahlung wird ein Ratenzuschlag in Höhe von 6%, bei 1/4-jährlicher Ratenzahlung in Höhe von 5%, bei der 1/2-jährlichen Ratenzahlung in Höhe von 3% erhoben. Die Honorarzahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Auftragnehmer über den Betrag verfügen kann. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist der Auftragnehmer  berechtigt von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch in Höhe von 5%  über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, zu berechnen. Der Auftragnehmer behält sich im Falle einer durch den Auftraggeber verschuldete Rücklastschrift vor eine etwaige zuvor getroffene Ratenzahlung zu widerrufen. Darüber hinaus werden dem Auftraggeber für die Rücklastschrift die ihm entstandenen Bankgebühren zzgl. einer Bearbeitungsgebühr i.H.v. 12,50 Euro inkl. MwSt. in Rechnung gestellt.


§7 Gutschrift / Nachberechnung
Um die tatsächliche Ersparnis im Belieferungszeitraum des vermittelten Versorgungsunternehmens des Auftraggebers überprüfen zu können, erfolgt nach Erhalt der Schlussrechnung des von UVD vermittelten Versorgungsunternehmens eine Rechnungsprüfung. Ein sich auf Basis des §5 aus der Berechnung ergebendes Guthaben, wird dem Auftraggeber gutgeschrieben und ggf. mit der Ersparnis aus dem bereits vermittelten Anschlussvertrag verrechnet. Eine höhere als zuvor berechnete Ersparnis wird dem Auftraggeber entsprechend auf Basis des §5 nachberechnet und entsprechend in Rechnung gestellt.


§8 Haftung des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer tritt grundsätzlich lediglich als Vermittler von Preis- und Händlerdaten auf. Der Auftragnehmer haftet daher nicht für Schäden des Auftraggebers, insbesondere auch nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden oder Mangelfolgeschäden, sofern dem Auftragnehmer nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Soweit fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt wird, haftet der Auftragnehmer nur auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens. Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen sowie Organen des Auftragnehmers. Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als vorstehend vorgesehen, ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer übernimmt insbesondere keine Gewähr dafür, dass das von dem Auftragnehmer ermittelte Versorgungsunternehmen zur Erbringung dieser Leistung bereit ist und es keine günstigeren Anbieter gibt.


§9 Zusammenarbeit mit Dritten
Der Auftraggeber willigt ein, dass die zur Vertragserfüllung relevanten    Kundendaten vom Auftragnehmer an Fremd-/ Partnerunternehmen weitergegeben werden dürfen.


§10 Bonitätsprüfung und Datenschutz nach EU DSGVO

Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss, zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an die Creditreform Boniversum GmbH. Die Informationen gem. Art. 14 der EU Datenschutz Grundverordnung zu der bei der Creditreform Boniversum GmbH stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier: www.boniversum.de/eu-dsgvo/
Darüber hinaus sichert der Auftragnehmer zu, dass bei Nutzung der aus der Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber bekannt gewordenen, personenbezogenen Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und insbesondere der EU-DSGVO beachtet werden.  Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nur soweit dieses zur Abwicklung eines Vertrages mit Ihnen erforderlich ist. Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den genannten Zwecken findet nicht statt. Wir geben Ihre persönlichen Daten nur an Dritte weiter, wenn: 
• Sie Ihre ausdrückliche Einwilligung dazu erteilt haben,
• die Verarbeitung zur Abwicklung eines Vertrags mit Ihnen erforderlich ist,
• die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist,
• die Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass Sie ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Nichtweitergabe Ihrer Daten haben.
Wir halten uns an die Grundsätze der Datenvermeidung und Datensparsamkeit. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten daher nur so lange, wie dies zur Erreichung der hier genannten Zwecke erforderlich ist oder wie es die vom Gesetzgeber vorgesehenen vielfältigen Speicherfristen vorsehen. Nach Fortfall des jeweiligen Zweckes bzw. Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.
Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen. der Widerruf kann schriftlich oder elektronisch erfolgen und ist zu richten an:

  • Per E-Mail an: datenschutz@uvd24.com
  • Per Post an: UVD - Ihre Gewinnmaximierer, Weseler Str. 52, 48249 Dülmen


§11 Nebenabreden
Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Änderungen und Ergänzungen bedürfen ausnahmslos der Schriftform.


§12 Schlussbestimmungen
Für die Energiekostenoptimierung gelten ausschließlich die Vertragsbestimmun-gen dieser Geschäftsbedingungen. Durch eventuelle, einzelne unwirksame Bestimmungen wird die Rechtsgültigkeit getroffener Vereinbarungen im Übrigen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind entsprechend dem Sinn der Vereinbarung in gegenseitigem Einvernehmen durch solche zu ersetzen, durch die der beabsichtigte Zweck, soweit möglich, in rechtlich zulässiger Weise erreicht werden kann. Das Gleiche gilt, falls erforderliche Regelungen nicht normiert sind. Erfüllungsort und.Gerichtsstand.ist.der.Sitz.des.Auftragnehmers.
© UVD – Ihre Gewinnmaximierer, Inhaber: Jürgen Fichtner - Weseler Str. 52, 48249 Dülmen, Telefon: (02590) 301 99 77, Telefax: (02590) 301 99 78, E-Mail: info@uvd24.com, Internet: www.gewinnmaximierer.de


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